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SUMMARY:Täter Opfer Ausgleich (TOA) – Offene Sprechstunde in Kattenturm / Bürgerhaus Obervieland
DESCRIPTION:Täter-Opfer-Ausgleich / Konfliktschlichtung? – Was ist das eigentlich?\nEin Streit oder eine Straftat haben viele unangenehme Folgen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Konfliktvermittlung sollen in geeigneten Fällen Schäden begrenzen undWiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten erreichen. Besonders geeignet ist Konfliktvermittlung dort\, wo neben dem rechtlichen Problem eine persönliche Beziehung zwischen den Betroffenen besteht oder wo wegen sachlicher und rechtlicher Komplikationen mit langwierigen und teuren Rechtsverfahren ohne vernünftiges Ergebnis zu rechnen ist. Wir bieten zerstrittenen Parteien\, Beschuldigten und Verletzten/Geschädigten die Möglichkeit \n\nin entspannter Atmosphäre mitneutralen Vermittler:innen über das Vorgefallene zu sprechen\nKonfliktgegner auf Wunsch aufneutralem Boden zu treffen\ngemeinsam eine Lösung des Konfliktes zu suchen\neine Wiedergutmachung zu finden\, mit der beide Seiten einverstanden sind\neine Abmachung zu treffen\, wie zukünftig miteinander umgegangen werden soll\n\nWelche Vorteile hat das für mich?\nAls Verletzte:r/Geschädigte:r kann ich gegenüberTäter:innen \n\nmeine Interessen und Belange selber vorbringen\nmeinen Ärger und meine Verletztheit ausdrücken\nmeine Vorstellungen über eine Wiedergutmachung äußern\n\nAls Täter:in kann ichzeigen\, dass ich \n\nmich der Tat und ihren Folgen stelle\nzu Wiedergutmachung und Bereinigung der Tatfolgen bereit bin\n\nWas tun die Vermittler:innen?\nDie Vermittler:innen stehen im Einverständnis mit allen Beteiligten. Sie sind „allparteiliche“ neutrale Mediatoren und arbeiten justizunabhängig und für die Beteiligten kostenlos. Mit dem ihnen Anvertrauten gehen sie vertraulich um (Schweigepflicht) und ihre Aufgabe ist es\, die Beteiligten darin zu unterstützen\, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu finden. \nWie ist der Ablauf?\nDie Beteiligten vereinbaren zunerstTermine für Einzelgespräche mit den Vermittler:innen. Dort wird über die Tat und ihre Folgen gesprochen. Danach werden mögliche Interessen und Wiedergutmachungsleistungen gesucht\, z. B.: \n\neine persönliche\, schriftliche oder öffentliche Entschuldigung\nfinanzielle Leistungen wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz\nReparaturen oder andere Arbeiten\nein Geschenk\ngemeinsame Aktivitäten\nVerabredungen zum zukünftigen Umgang mit einander u. v. m.\n\nIn einem gemeinsamen Treffen können die Beteiligten dann miteinander über den Vorfall sprechen und sich auf konkrete Wiedergutmachungsleistungen einigen. \nWann ist die Sache zu Ende?\nSind sich die Betroffenen einig\, können die Wiedergutmachungsleistungen und die Beilegung des Konfliktes verbindlich in einem Schlichtungsvertrag festgehalten werden. Sobald die Wiedergutmachung vollständig abgewickelt ist\, ist die Vermittlung beendet.Wenn die Betroffenen es wünschen\, wird die Staatsanwaltschaft oder das Gericht über die erfolgte Schlichtung informiert. Copyright Text und Bilder: TOA Bremen
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SUMMARY:Täter Opfer Ausgleich (TOA) – Offene Sprechstunde in Kattenturm / Bürgerhaus Obervieland
DESCRIPTION:Täter-Opfer-Ausgleich / Konfliktschlichtung? – Was ist das eigentlich?\nEin Streit oder eine Straftat haben viele unangenehme Folgen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Konfliktvermittlung sollen in geeigneten Fällen Schäden begrenzen undWiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten erreichen. Besonders geeignet ist Konfliktvermittlung dort\, wo neben dem rechtlichen Problem eine persönliche Beziehung zwischen den Betroffenen besteht oder wo wegen sachlicher und rechtlicher Komplikationen mit langwierigen und teuren Rechtsverfahren ohne vernünftiges Ergebnis zu rechnen ist. Wir bieten zerstrittenen Parteien\, Beschuldigten und Verletzten/Geschädigten die Möglichkeit \n\nin entspannter Atmosphäre mitneutralen Vermittler:innen über das Vorgefallene zu sprechen\nKonfliktgegner auf Wunsch aufneutralem Boden zu treffen\ngemeinsam eine Lösung des Konfliktes zu suchen\neine Wiedergutmachung zu finden\, mit der beide Seiten einverstanden sind\neine Abmachung zu treffen\, wie zukünftig miteinander umgegangen werden soll\n\nWelche Vorteile hat das für mich?\nAls Verletzte:r/Geschädigte:r kann ich gegenüberTäter:innen \n\nmeine Interessen und Belange selber vorbringen\nmeinen Ärger und meine Verletztheit ausdrücken\nmeine Vorstellungen über eine Wiedergutmachung äußern\n\nAls Täter:in kann ichzeigen\, dass ich \n\nmich der Tat und ihren Folgen stelle\nzu Wiedergutmachung und Bereinigung der Tatfolgen bereit bin\n\nWas tun die Vermittler:innen?\nDie Vermittler:innen stehen im Einverständnis mit allen Beteiligten. Sie sind „allparteiliche“ neutrale Mediatoren und arbeiten justizunabhängig und für die Beteiligten kostenlos. Mit dem ihnen Anvertrauten gehen sie vertraulich um (Schweigepflicht) und ihre Aufgabe ist es\, die Beteiligten darin zu unterstützen\, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu finden. \nWie ist der Ablauf?\nDie Beteiligten vereinbaren zunerstTermine für Einzelgespräche mit den Vermittler:innen. Dort wird über die Tat und ihre Folgen gesprochen. Danach werden mögliche Interessen und Wiedergutmachungsleistungen gesucht\, z. B.: \n\neine persönliche\, schriftliche oder öffentliche Entschuldigung\nfinanzielle Leistungen wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz\nReparaturen oder andere Arbeiten\nein Geschenk\ngemeinsame Aktivitäten\nVerabredungen zum zukünftigen Umgang mit einander u. v. m.\n\nIn einem gemeinsamen Treffen können die Beteiligten dann miteinander über den Vorfall sprechen und sich auf konkrete Wiedergutmachungsleistungen einigen. \nWann ist die Sache zu Ende?\nSind sich die Betroffenen einig\, können die Wiedergutmachungsleistungen und die Beilegung des Konfliktes verbindlich in einem Schlichtungsvertrag festgehalten werden. Sobald die Wiedergutmachung vollständig abgewickelt ist\, ist die Vermittlung beendet.Wenn die Betroffenen es wünschen\, wird die Staatsanwaltschaft oder das Gericht über die erfolgte Schlichtung informiert. Copyright Text und Bilder: TOA Bremen
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DESCRIPTION:Täter-Opfer-Ausgleich / Konfliktschlichtung? – Was ist das eigentlich?\nEin Streit oder eine Straftat haben viele unangenehme Folgen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Konfliktvermittlung sollen in geeigneten Fällen Schäden begrenzen undWiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten erreichen. Besonders geeignet ist Konfliktvermittlung dort\, wo neben dem rechtlichen Problem eine persönliche Beziehung zwischen den Betroffenen besteht oder wo wegen sachlicher und rechtlicher Komplikationen mit langwierigen und teuren Rechtsverfahren ohne vernünftiges Ergebnis zu rechnen ist. Wir bieten zerstrittenen Parteien\, Beschuldigten und Verletzten/Geschädigten die Möglichkeit \n\nin entspannter Atmosphäre mitneutralen Vermittler:innen über das Vorgefallene zu sprechen\nKonfliktgegner auf Wunsch aufneutralem Boden zu treffen\ngemeinsam eine Lösung des Konfliktes zu suchen\neine Wiedergutmachung zu finden\, mit der beide Seiten einverstanden sind\neine Abmachung zu treffen\, wie zukünftig miteinander umgegangen werden soll\n\nWelche Vorteile hat das für mich?\nAls Verletzte:r/Geschädigte:r kann ich gegenüberTäter:innen \n\nmeine Interessen und Belange selber vorbringen\nmeinen Ärger und meine Verletztheit ausdrücken\nmeine Vorstellungen über eine Wiedergutmachung äußern\n\nAls Täter:in kann ichzeigen\, dass ich \n\nmich der Tat und ihren Folgen stelle\nzu Wiedergutmachung und Bereinigung der Tatfolgen bereit bin\n\nWas tun die Vermittler:innen?\nDie Vermittler:innen stehen im Einverständnis mit allen Beteiligten. Sie sind „allparteiliche“ neutrale Mediatoren und arbeiten justizunabhängig und für die Beteiligten kostenlos. Mit dem ihnen Anvertrauten gehen sie vertraulich um (Schweigepflicht) und ihre Aufgabe ist es\, die Beteiligten darin zu unterstützen\, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu finden. \nWie ist der Ablauf?\nDie Beteiligten vereinbaren zunerstTermine für Einzelgespräche mit den Vermittler:innen. Dort wird über die Tat und ihre Folgen gesprochen. Danach werden mögliche Interessen und Wiedergutmachungsleistungen gesucht\, z. B.: \n\neine persönliche\, schriftliche oder öffentliche Entschuldigung\nfinanzielle Leistungen wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz\nReparaturen oder andere Arbeiten\nein Geschenk\ngemeinsame Aktivitäten\nVerabredungen zum zukünftigen Umgang mit einander u. v. m.\n\nIn einem gemeinsamen Treffen können die Beteiligten dann miteinander über den Vorfall sprechen und sich auf konkrete Wiedergutmachungsleistungen einigen. \nWann ist die Sache zu Ende?\nSind sich die Betroffenen einig\, können die Wiedergutmachungsleistungen und die Beilegung des Konfliktes verbindlich in einem Schlichtungsvertrag festgehalten werden. Sobald die Wiedergutmachung vollständig abgewickelt ist\, ist die Vermittlung beendet.Wenn die Betroffenen es wünschen\, wird die Staatsanwaltschaft oder das Gericht über die erfolgte Schlichtung informiert. Copyright Text und Bilder: TOA Bremen
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